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Allgemeine Geschäftsbedingung zur Nutzung der 24h-Serviceline

Für Verträge zwischen der ADAC Truckservice GmbH (nachfolgend „ATS“ genannt) und dem Vertragspartner (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) über die Nutzung der 24h-Serviceline gelten die folgenden Geschäftsbedingungen der ATS:

§ 1 Gegenstand des Vertrages

  1. Der Auftraggeber möchte seinen Kunden zur Vervollständigung seines Serviceangebotes als Mehrwert und Kundenbindungsmaßnahmen eine 24-stündige telefonische Erreichbarkeit anbieten.

  2. Die ATS betreibt im Rahmen ihres Service-Centers (nachfolgend „SC“ genannt) einen 24h- Telefonservice für Kunden des Auftraggebers. Der Kunde des Auftraggebers wird bei Anwahl der durch den Auftraggeber kommunizierten Festnetzrufnummer mittels einer Anrufweiterschaltung über eine von der ATS bereitgestellten Festnetzrufnummer (nachfolgend „Servicerufnummer“ genannt) mit dem SC verbunden.

  3. Die Möglichkeit der telefonischen Weiterleitung gemäß §1 Abs. 2 besteht an 365/366 Tagen, 24 Stunden am Tag.

§ 2 Verpflichtungen des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber hat über seinen Telekommunikationsanbieter sicherzustellen, dass die Anwahl, der von der ATS bereitgestellten Servicerufnummer möglich ist. Der Bestand und die Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses zwischen dem Telekommunikationsanbieter und dem Auftraggeber lassen die Vorschriften des Servicevertrages des Auftraggebers mit der ATS unberührt.

  2. Zur Nutzung der 24h-Serviceline durch den Auftraggeber wird eine Telefonanlage mit Anrufweiterschaltungsfunktion benötigt.

  3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach Erhalt der Login-Daten für den geschützten Kundenbereich der 24h-Serviceline und vor Nutzung der Serviceleistung, alle geforderten und für die Erfüllung der vertraglichen Serviceleistung notwendigen Informationen im Rahmen der Anmeldung im geschützten Kundenbereich zu hinterlegen. Weitere Einzelheiten richten sich nach den Vorgaben der ATS im geschützten Kundenbereich.

  4. Die Serviceleistung ist durch den Kunden des Auftraggebers nur über eine gegenüber der ATS und dem Kunden angegebenen Festnetzrufnummer des Auftraggebers abrufbar. Der Auftraggeber ist im Falle eines Rufnummernwechsels verpflichtet die neue Rufnummer rechtzeitig vor erneuter Inanspruchnahme des Services der ATS mitzuteilten indem er im geschützten Kundenbereich der 24h-Serviceline selbst die neue Rufnummer hinterlegt. Für den Fall, dass die neue Rufnummer der ATS nicht hinterlegt wird, kann die Serviceleistung von der ATS nicht ausgeführt werden. Der ATS gegenüber können in diesen Fällen weder Schadensersatzansprüche noch sonstige Rechte geltend gemacht werden. Der Service kann, sofern der Auftraggeber keine gültige Bezahlmethode im geschützten Kundenbereich der 24h Serviceline hinterlegt hat, vom Auftraggeber nicht in Anspruch genommen werden.

  5. Der Auftraggeber verpflichtet sich die Servicerufnummer der ATS nicht gegenüber Dritten zu kommunizieren und vertraulich zu behandeln. Auch die Mitarbeiter des Auftraggebers sind hierauf zu verpflichten. Der Auftraggeber hat hierzu geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Soweit der ATS aufgrund der schuldhaften Weitergabe der Servicerufnummer durch den Auftraggeber an Dritte die Möglichkeit einer Fakturierung verwehrt bleibt, erstattet der Auftraggeber der ATS neben den nicht vereinnahmten Umsatzerlösen auch die hierdurch entstandenen Kosten.

  6. Zur Erbringung der Serviceleistung durch die ATS ist die Übermittlung der Festnetzrufnummer des Auftraggebers an die ATS erforderlich. Sofern der Auftraggeber das Merkmal „Rufnummernunterdrückung“ gewählt hat, d.h. die Rufnummer dem Angerufenen nicht automatisch angezeigt wird, ist die ATS berechtigt, im Auftrag und Namen des Auftraggebers, den Telekommunikationsanbieter der ATS zu ermächtigen, die Festnetzrufnummer des Auftraggebers bei einem weitergeleiteten Anruf auf die Servicerufnummer der ATS zur Erkennung des Auftraggebers an die ATS zu übermitteln. Die Rufnummernunterdrückung wird insoweit außer Kraft gesetzt.

§ 3 Serviceleistungen und Abwicklung

  1. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, seine für Kundenanrufe geschalteterufnummer auf das SC der ATS aufzuschalten. Zu diesem Zweck stellt die ATS dem Auftraggeber eine Servicerufnummer zur Verfügung. Die Servicerufnummer wird dem Auftraggeber im Rahmen des Registrierungsprozesses mitgeteilt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Servicerufnummer sowohl während der Vertragslaufzeit als auch nach Vertragsende geheim zu halten. Der Auftraggeber steuert selbstständig und eigenverantwortlich sowie ohne zeitliche Beschränkung die Weiterleitung der eingehenden Anrufe an die 24h-Serviceline der ATS.

  2. Die Meldung des SC der ATS lautet im Namen des Auftraggebers entsprechend der bei der Anmeldung im geschützten Kundenbereich angegebenen Meldeformel.

  3. Das SC der ATS beantwortet dem Anrufenden allgemeine Informationswünsche, soweit diese der ATS vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Der Auftraggeber erhält sodann eine sogenannte „Informationsnachricht“ mit den vom SC erfassten Kundendaten (nachfolgend aufgeführt) sowie den Hinweis, dass keine weiteren Aktivitäten für den Auftraggeber notwendig sind.

    • Hinweis (Info)
    • Anrede
    • Vorname
    • Name
    • Telefonnummer
    • Nachricht
  4. Für den Fall, dass die Anfrage nicht vom SC mit den zur Verfügung stehenden Informationen direkt beantwortet werden kann, der Kunde den Kontakt mit einem persönlichen Ansprechpartner des Auftraggebers oder die Vereinbarung eines Termins wünscht, werden, je nach Anliegen, folgende Daten zusätzlich ganz oder teilweise abgefragt:

    Der Auftraggeber erhält sodann eine sogenannte „Aktivitätsnachricht“ mit den aufgenommenen Kundendaten (nachfolgend aufgeführt) sowie den Hinweis, dass der Anrufende um einen Rückruf bittet.

    • Hinweis (Aktivität)
    • Anrede
    • Vorname
    • Name
    • Telefonnummer
    • [opt. E-Mail]
    • Automarke
    • Automodell
    • Amtliches Kennzeichen
    • Schaden
    • Nachricht

    Der Mitarbeiter des SC der ATS dokumentiert die Anfrage des Kunden und sendet sie zeitnah an den Auftraggeber. Die Übertragungsart und der Empfänger richten sich nach den Angaben des Auftraggebers im geschützten Kundenbereich im Rahmen der Anmeldung.

  5. Die Vertragspartner sind sich einig, dass kein Mindestvolumen für die durch die ATS zu erbringenden vertraglichen Leistungen vereinbart wird.

  6. Die ATS ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der vertraglichen Pflichten zu beauftragen.

§ 4 Entgelt und Abrechnung

  1. Für die Inanspruchnahme der vertraglichen Serviceleistung in Form der Weiterleitung der bei dem Auftraggeber eingehenden Anrufe auf die hierfür bestimmte Servicerufnummer der ATS fallen für den Auftraggeber Kosten gemäß Punkt A. der Anlage Kosten an. Damit sind alle Kosten des Auftraggebers im Zusammenhang mit der vertraglich zugesagten Serviceleistung abgegolten. Die Abrechnung erfolgt zu Lasten des Auftraggebers.

  2. Die ATS kann zur Zahlungsabwicklung und für die Abrechnung ihrer Leistungen einen Zahlungsdienstleister einsetzen. Dabei handelt es sich um das folgende Unternehmen:

  3. Mollie B.V.
    Keizersgracht 126,
    1015CW Amsterdam, Niederlande
    USt-IdNr. NL81.58.39.091.B01
    Handelsregister Amsterdam, 302.04.462

  4. Die ATS kann jederzeit einen anderen Zahlungsdienstleister einsetzen. Etwaige Änderungen wird die ATS dem Auftraggeber rechtzeitig vor Inkrafttreten der Änderung in Textform mitteilen.

  5. Für die Abrechnung der in Anspruch genommenen Serviceleistungen hinterlegt der Auftraggeber im Rahmen des Anmeldeprozesses eine gültige Bezahlart im geschützten Bereich der 24h Serviceline. Des Weiteren erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis zur Übermittlung der angegebenen Abrechnungsdaten (Vor- und Nachname des Kontoinhabers, E-Mail-Adresse und die Internationale Bank Account Nummer (IBAN)) an den von der ATS eingesetzten Zahlungsdienstleister. Die Übermittlung geschieht durch die ATS im Rahmen der Erteilung des Online SEPA-Mandats. Die Abrechnung wird für den Auftraggeber jeweils monatlich durch die ATS oder einen von der ATS eingesetzten Zahlungsdienstleister automatisch erstellt und dem Auftraggeber digital, z. B. via E-Mail oder im geschützten Kundenbereich der 24h Serviceline, bereitgestellt. Auf seinen ausdrücklichen Wunsch hin kann der Auftraggeber einzelne oder sämtliche Abrechnungen postalisch erhalten. Für die Inanspruchnahme dieser Dienstleistung fallen zusätzliche Kosten gemäß Punkt B. der Anlage Kosten an.

  6. Für den Fall, dass die ATS während der Vertragslaufzeit die Kosten anpassen möchte, wird sie dem Auftraggeber mindestens drei (3) Monate vor dem Datum des Inkrafttretens der neuen Kostenregelung (Anlage Kosten) die angepassten Kosten in Textform bekannt geben. Der Auftraggeber hat, sofern er mit den angepassten Kosten nicht einverstanden ist, die Möglichkeit, den Vertrag bis spätestens einen (1) Monat vor Inkrafttreten der neuen Kostenregelung gegenüber der ATS in Textform zu kündigen. Ansonsten wird der Vertrag ab dem Datum ihres Inkrafttretens mit der neuen Kostenregelung fortgeführt. Der Auftraggeber wird bei Bekanntgabe hierauf besonders hingewiesen. Die Regelung des § 10 Absatz 1 findet insoweit keine Anwendung.

§ 5 Datenschutz und Nutzungsrechte

  1. Die ATS erhält durch den Auftraggeber zu Beginn und während der Dauer des Vertrages alle für die Durchführung der Serviceleistung notwendigen und geforderten Informationen und Hilfestellungen.

  2. Der Auftraggeber ist zur regelmäßigen Überprüfung und Aktualisierung der zur Verfügung gestellten Daten und Informationen verpflichtet und hat im Falle von Änderungen der zur Verfügung gestellten Daten, unverzüglich die Angaben im geschützten Kundenbereich selbstständig anzupassen.

  3. Um die Serviceleistung ordnungsgemäß erbringen zu können, räumt der Auftraggeber der ATS und seinem beauftragten SC während der Vertragslaufzeit ein Nutzungsrecht an den zur Verfügung gestellten Daten ein, soweit es zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Weitergabe der an die ATS übermittelten Daten berechtigt ist.

  4. Die Vorschriften des Datenschutzes werden durch beide Vertragspartner eingehalten. Hierfür vereinbaren die Vertragspartner eine gesonderte Datenschutzvereinbarung für Auftragsverarbeiter gemäß „Anlage Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO“. Durch die Bestätigung mit einem Häkchen im Rahmen des Anmeldeprozesses auf der von der ATS betriebenen Webseite „www.24h-serviceline.de“ erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis mit dem Datenschutz bzw. der Anlage „Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO“.

§ 6 Haftung

  1. Die Haftung der ATS gegenüber dem Auftraggeber ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter/einfacher Fahrlässigkeit haftet die ATS nur bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten oder soweit es sich um Schäden an Leib, Leben oder Gesundheit handelt.

  2. Im Falle der fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten durch die ATS ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.

  3. Sollten Ansprüche gegen die ATS von dritter Seite erhoben werden, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Auftraggebers beruhen, stellt der Auftraggeber die ATS von der Haftung gegenüber dem Dritten frei. Insbesondere übernimmt die ATS für die Richtigkeit der durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten und Informationen keine Gewähr und ist von der Haftung gegenüber dem Kunden durch den Auftraggeber freigestellt. Dadurch anfallende notwendige Kosten der Rechtsverteidigung und der Rechtsverfolgung der ATS werden durch den Auftraggeber übernommen.

  4. Für die Richtigkeit der durch die Kunden angegebenen Daten und Informationen wird bei Weitergabe an den Auftraggeber ebenfalls keine Gewähr durch die ATS übernommen.

  5. Die Haftungsbeschränkungen gelten für alle Anspruchsarten, auch solche aus Deliktsrecht.

  6. Der Auftraggeber haftet nicht für die fehlende Funktionsfähigkeit des Internetdienstes und für daraus resultierende Vermögens- und Folgeschäden sowie für Schäden infolge von Datenverlust des Auftraggebers.

  7. Die Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß für die Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der ATS.

  8. Die Haftung zwischen dem Auftraggeber und seinen Kunden bleibt von diesen Regelungen unberührt.

§ 7 Kundeninformation und Werbung

  1. Jegliche Informationen hinsichtlich der vorliegenden Vereinbarung dürfen nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der ATS zu Werbezwecken genutzt oder in sonstiger Weise an Dritte herausgegeben werden.

  2. Der ADAC e.V. ist Inhaber mehrerer ADAC-Marken, insbesondere der deutschen Wortmarke „ADAC“ (DE39826729) und der deutschen Wort-/Bildmarke „ADAC-Logo“ (DE2009578). Die Verwendung der ADAC-Marken und des Namens „ADAC“ ist dem Auftraggeber untersagt.

  3. Nicht autorisierte Veröffentlichungen sind auf Kosten des Auftraggebers bei den Empfängern auf demselben Veröffentlichungsweg einzuziehen und zu vernichten, wenn nicht die ATS oder der ADAC e.V. mit einer Richtigstellung einverstanden ist.

§ 8 Laufzeit des Vertrages

  1. Der Vertrag beginnt nach Antragstellung des Auftraggebers mit Annahme des Antrages auf Vertragsabschluss durch Zusendung der Freischaltungsmitteilung der ATS per E-Mail an die durch den Auftraggeber angegebene E-Mail-Adresse. Die Laufzeit des Vertrages ist unbefristet. Der Vertrag kann durch beide Vertragsparteien mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ablauf eines Kalendermonats ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen.

  2. Unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus Grund. Einen wichtigen Grund stellen insbesondere Anordnungen hoheitlicher Verwaltungsbehörden dar, die unmittelbar oder mittelbar Auswirkungen auf die Durchführung des Vertrages haben.

§ 9 Behördliche Anordnungen/Nebenabreden

  1. Jeder Vertragspartei obliegt es selbst, die für die Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen.

  2. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, Änderungen dieses Vertrages, die eine Verwaltungsbehörde fordert, unverzüglich umzusetzen.

  3. Mündliche Nebenabreden bestehen im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht.

  4. Vertragsänderungen und Vertragsergänzungen bedürfen der Textform.

§ 10 Änderungen der Geschäftsbedingungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen und seiner Anlagen werden dem Auftraggeber in Textform bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch in Textform erhebt. Auf diese Folge wird der Auftraggeber bei Bekanntgabe besonders hingewiesen. Für den Fall der Anpassung der Kosten durch die ATS gemäß § 4 Absatz 2 findet § 10 Absatz 1 keine Anwendung.

  2. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Diesem Vertrag liegt das deutsche Recht zugrunde.

  2. Der Auftraggeber kann gegen Ansprüche der ATS nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.

  3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Ulm, soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsrechts ist.

Anlage Kosten

Kosten für die Nutzung der 24h-Serviceline

  1. A. Die Kosten pro angefangener Minute belaufen sich auf:

    in Zahlen: 1,55 €zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer
    in Worten: ein Euro und fünfundfünfzig Cents zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

  2. B. Die Kosten für den optional wählbaren, postalischen Versand betragen pro Abrechnung:

    in Zahlen: 2,50 € zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer
    in Worten: zwei Euro und fünfzig Cents zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

Stand 01.08.2022